Informationen zu Pflegekosten und Finanzierung

Grundsätzlich wird die Auswahl der Pflegeleistungen in Absprache mit den Kundinnen und Kunden individuell an deren Bedürfnisse angepasst.
Die Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige monatlich in Höhe ihres jeweiligen Pflegegrades beanspruchen.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Hierzu haben Sie möglicherweise Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten.

Der Hausarzt oder die Hausärztin verordnet medizinische Leistungen (Behandlungspflege) wie Injektionen, Verbände unabhängig vom Pflegegrad. Die Leistungen werden von und über die Krankenkassen gesondert abgerechnet.

Über die von den Kassen erstatteten Leistungen hinaus können jederzeit weitere, aus eigenen Mitteln finanzierte, Leistungen erbracht werden.

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+49 / 07531 288-8101

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