Grundvermögen

Das Grundvermögen der Spitalstiftung Konstanz

Der sich aus der Satzung der Spitalstiftung ergebende Stiftungszweck weist dem Stiftungsvermögen eine besondere Bedeutung zu, weil der Stiftungszweck teilweise aus dem Vermögen finanziert wird.

Es ist zu unterscheiden zwischen zweckbestimmten Vermögen und dem "dienenden Vermögen". Das zweckbestimmte Vermögen umfasst das Areal des Klinikums und die Grundstücke der Alten- und Pflegeheime, sowie eine Sonderrücklage zugunsten von Altenheimbewohnern. Das nicht direkt dem satzungsmäßigen Aufgabenzweck zugeordnete Vermögen bildet das sogenannte "dienende Vermögen", mit dessen Erträgen der eigentliche Stiftungszweck zu finanzieren ist. Es umfasst das Allgemeine Grundvermögen, das Allgemeine Kapitalvermögen, den Rebbau- und den Kellereibetrieb sowie den Spitalwald. Der spitälische Grundbesitz umfasst derzeit einen Flächenbestand von 273,1 Hektar, der sich auf die Gemarkungen Konstanz, Meersburg, Kreuzlingen, Allensbach (Hegne) und Stetten verteilt.

Auf das zweckbestimmte Vermögen entfallen dabei ca. 13,3 ha. Zum dienenden Vermögen gehören der Rebbaubetrieb mit 19,5 ha, der Spitalwald mit 168,4 ha und das Allgemeine Grundvermögen, der unbebaute Grundbesitz mit 41,1 ha, der bebaute Grundbesitz mit 2,5 ha und die Erbbaugrundstücke mit derzeit 28,3 ha.

Um das Grundvermögen im Bestand zu erhalten, hat der Gemeinderat als Stiftungsrat im Jahr 1992 einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach spitälische Grundstücke nur noch veräußert werden dürfen, wenn öffentliche Zwecke dies erfordern. In allen anderen Fällen sind Stiftungsgrundstücke im Erbbaurecht zu verwerten.

Das Anlagevermögen der Stiftung hat in den 60er und 70er Jahren einen sprunghaften Zuwachs erfahren, der aus der regen Bautätigkeit im Stiftungsareal und aus der Errichtung weiterer Alten- und Pflegeheime herrührt. Dabei wurde ein wesentlicher Anteil aus den Grundstückserlösen reinvestiert und damit eine Umschichtung des spitälischen Vermögens erreicht. Damit wurde dem Grundsatz des Erhalts des Spitalvermögens in vollem Umfang entsprochen.

Aus den Bereichen des Forstwirtschaftsbetriebs sind bescheidene Überschüsse zu erwarten, während der Weinbaubetrieb, trotz Verpachtung ein Defizit verursacht.

Da der Spitalstiftung keine allgemeinen Deckungsmittel wie Steuereinnahmen zur Erfüllung des Satzungszweckes zur Verfügung stehen, ist das Allgemeine Grundvermögen der einzige Bereich, in dem Überschüsse erwirtschaftet werden, die zur Deckung von Fehlbeträgen in anderen Bereichen und zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen verwendet werden können.

Die flächen- und wertmäßig bedeutendsten Gebiete mit Erbbaugrundstücken befinden sich in der so genannten Sierenmoossiedlung und im Stadtteil Egg. Zu den bedeutendsten Erbbauprojekten gehören das Haus der Stiftung (ehemaliges Feierabendheim), das Waldhaus Jakob, die Seniorenwohnanlage Hebelhof, das Kinderhaus Blarerstraße/ Gütlestraße und das Herzzentrum Bodensee an der Luisenstraße.

Weitere bedeutende Geländeressourcen mit der Möglichkeit, Erbbaulösungen anzustreben, befinden sich auf der Gemarkung Kreuzlingen und im Ortsteil Egg. Beim bebauten Grundbesitz sind vor allem die Objekte des Rebgutes Haltnau auf der Gemarkung Meersburg, das Seniorenzentrum an der Oberen Laube, Paulshof/ Paulskirche, die Wohnanlage Georg-Elser-Platz 1 mit Betreutem Wohnen, die Wohnanlagen Buchnerstraße 19-29, Richentalstraße 20, Kuhmoosweg 19, Turnierstraße 9 und neuerdings die Richard-Wagner-Straße 4/ Haydn-Straße 30 hervorzuheben.

Die Spitalstiftung baut am Lorettowald in bevorzugter Lage im Universitätsviertel eine Miet-Wohnanlage mit weiteren 20 Wohnungen: Bezugsfertigkeit voraussichtlich Ende 2010.

Auf dem Stiftungsareal an der Luisenstraße/ Mainaustraße befinden sich die Personalwohnheime mit rund 300 Appartements, diese decken den Bedarf für das hier tätige Klinik- und Pflegepersonal.

Die Analyse der jüngeren Vergangenheit zeigt, dass es der Spitalstiftung gelungen ist, gewichtige Erlöse aus Grundstücksveräußerungen in das Anlagevermögen umzulenken, so dass über diese Umschichtung die Satzungsvorgabe des Erhalts des Grundvermögens erreicht wurde.

Es ist wichtig, über das Instrumentarium des Erbbaurechts weitere zur Finanzierung des Stiftungszwecks notwendige Ertragssteigerungen aus dem Grundbesitz zu realisieren, damit die Spitalstiftung das bleiben kann, wozu sie sich in knapp achthundert Jahren entwickelt hat - die bedeutendste soziale Institution der Stadt Konstanz.

Begriffserläuterung: Erbbaurecht

Fussleiste Seite ausdrucken Seitenanfang
Spitalstiftung Konstanz

Spitalstiftung
Konstanz

Luisenstraße 9
78464 Konstanz
T.: +49 (0)7531 801-3001
info@spitalstiftung-konstanz.de