Betreutes Wohnen Haus Talgarten

Serviceleistungen

1. Grundservice

a) Haustechnischer Service

    Friseur
  • Bereitstellung eines Notdienstes
  • Ausführung von gelegentlichen kleineren technischen Hilfsdiensten und Handwerkerleistungen in den Wohnungen des Mieters (etwa Aufhängen oder Abhängen von Gardinen, Spiegeln, Bildern, Auswechseln von Glühbirnen, Umstellen von Möbeln in der Wohnung). Eventuell anfallende Materialkosten trägt der/die Mieter/in
  • Ausführung von Schönheitsreparaturen (Malerarbeiten), soweit erforderlich
  • Fensterreinigung 1- 2x jährlich
  • Reinigung der von der Vermieterin zur Verfügung gestellten Stores 1x jährlich

b) Notruforganisation

  • Notrufbereitschaft mit Sprechverbindung Tag und Nacht für das hausinterne Notrufsystem
  • Morgendliche Lebenszeichenkontrolle

c) Betreuung und persönlicher Service

  • Kontinuierliche Information der Bewohner über die Angebote von Grund- und Wahlservice
  • Individuelle Beratung zu Fragen der alltäglichen Lebensführung, Hilfemöglichkeiten zur Wohnsituation
  • Vermittlung von bedarfsgerechten Hilfen zur Erleichterung des Alltags (Raumpflege, Wä-schepflege, Essen-Service, Müllentsorgung, Einkaufs- und Begleitdienst usw.)
  • Vermittlung von Arztbesuchen
  • Vermittlung von Begleitungen bei Besorgungen, Spaziergängen, Arztbesuchen, Vorlesen von Literatur
  • Vermittlung von Reparaturausführungen an Gegenständen des/der Mieters/in soweit nicht unter Ziffer 1a) enthalten.
  • Information über Freizeit- und Geselligkeitsangebote sowie Angebote zur Aktivierung der Bewohner
  • Erstversorgung in Krankheitsfällen (Notfallhilfe)

2. Wahlservice

Der Wahlservice umfasst die Leistungsbereiche:

  • Hauswirtschaftliche Hilfe, Wäscheservice, Essensservice
  • Pflegerische Leistungen des Ambulanten Pflegedienstes
  • Sonstige Leistungen

Haus TalgartenGrundsätzlich besteht in diesen Bereichen Wahlfreiheit hinsichtlich des Leistungsumfanges und der Dienstleistungserbringung. Die Wahlleistungen können jederzeit in Anspruch genommen und bei Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monates wieder abbestellt werden.

Die Spitalstiftung bietet in Kooperation mit ihrem Ambulanten Pflegedienst die Leistungen in eigener Regie an und berechnet hierfür die nachgenannten Preise.

Im Einzelnen:

a) Hauswirtschaftliche Hilfe, Wäscheservice, Essensservice, Preise in €

  • Wohnungspflege einschließlich Reinigung von Vorhängen
  • und Teppichen (soweit nicht unter Ziffer1a), 5,11 je angef. ¼ Std.
  • Fensterreinigung soweit nicht unter Ziffer 1a) enthalten, 5,11 je angef. ¼ Std.
  • Essenservice im Speisesaal bis zu 3 Mahlzeiten täglich, lt. Preisliste
  • Essenservice in die Wohnung, lt. Preisliste
  • Gästeessen, lt. Preisliste

b) Pflegerische Leistungen des Ambulanten Pflegedienstes

nach gesetzl. Regelung (bei Leistung der Pflegeversicherung) ansonsten nach Vereinbarung

  • Körperliche Grundpflege (waschen, kämmen, rasieren, anziehen)
  • Grundversorgung wie Mahlzeiten herrichten oder bereitstellen, Einkäufe tätigen, Medikamente besorgen
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (z.B. Einreibungen, Spritzen und Verbände anlegen)

c) Sonstige Leistungen

  • Friseur, lt. Preisaushang
  • Medizinische Fußpflege, lt. Preisaushang

Die Inrechnungstellung der Friseurleistungen und der Leistungen der Fußpflege erfolgen nach Inanspruchnahme, die übrigen Wahlleistungen einmal monatlich nach Ablauf des Monats. Preiserhöhungen für den Wahlservice sind nur einmal pro Jahr möglich, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage geändert hat.

Kontaktstelle für die Anforderung der Dienste ist die Rezeption des Hauses, Telefon 201 während der üblichen Bürozeit.

Der Hausnotruf ist ständig auf die IV. Etage geschaltet.

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Spitalstiftung Konstanz

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