| Pflegestufe | 1 | 2 | 3 | |
|---|---|---|---|---|
| Pflegesatz | € | 30,55 | 43,65 | 52,37 |
| Erstattung Ausbildungskosten | € | 1,14 | 1,14 | 1,14 |
| Leistungsbetrag der Pflegekasse 1) | € | 440,- | 1.040,- | 1.550,- |
| Investionstions- Kostenanteil 2) | € | 2,73 | 2,73 | 2,73 |
| Entgelt für Unterkunft und Verpflegung | € | 6,12 | 6,12 | 6,12 |
1) Der Zuschuss der Pflegekasse berechnet sich anhand der Anwesenheitstage. Der Zuschuss umfasst die Erstattung der Ausbildungskosten bis zu den obig genannten EURO Beträgen. Pflegebedürftige können die Leistungen für die Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach ihrer Wahl miteinander kombinieren. Der Gesamtanspruch ist auf das 1,5 fache erhöht.
2) Ohne Bezuschussung durch die Pflegekasse. Der Investitionskostenanteil, sowie das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sind vom Tagesgast vollständig zu tragen.