Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält, hängen von seiner Einstufung in eine Pflegestufe ab. Diese Einstufung erfolgt durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Medizinische Leistungen (Behandlungspflege), wie Injektionen, Verbände etc. werden unabhängig von der Einstufung je Einzelfall vom Hausarzt verordnet und über die Krankenkassen gesondert abgerechnet.
Über die von den Kassen erstatteten Leistungen hinaus können auf Wunsch jederzeit weitere, aus eigenen Mitteln finanzierte Leistungen erbracht werden.
Unsere Pflegedienstleitung steht ihnen bei der Einstufung durch den Medizinischen Dienst gerne jederzeit beratend zur Seite.
Einteilung der Pflegestufen
| Pflegestufe | Leistungen bis zu |
|---|---|
| 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) | 440,- Euro |
| 2 (schwere Pflegebedürftigkeit) | 1040,- Euro |
| 3 (schwerste Pflegebedürftigkeit) | 1510,- Euro |
Kosten
(Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI vom Januar 2010)
| Leistungsinhalt | Vergütung (Fachkraft) |
|---|---|
| Große Toilette | 22,97 EUR |
| Kleine Toilette | 15,33 EUR |
| Transfer / An- / Auskleiden | 8,29 EUR |
| Hilfe bei Ausscheidungen | 10,19 EUR |
| Spezielles Lagern | 5,10 EUR |
| Mobilisation | 5,10 EUR |
| Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 5,10 EUR |
| Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 17,88 EUR |
| Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe | 15,69 EUR |
| Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung | 7,65 EUR* |
| Zubereitung einer einfachen Mahlzeit | 11,25 EUR |
| Zubereitung eine (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen. | 22,50 EUR |
| Einkauf / Besorgungen | 6,75 EUR* |
| Waschen, Bügeln, Putzen | 6,75 EUR* |
| Vollständiges Ab - und Beziehen eines Bettes | 4,49 EUR |
| Beheizen | 6,75 EUR |
Weitere Kosten:
Wegepauschalen
Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 3,30 EUR pro Hausbesuch vergütet.
Investitionskosten
Je Hausbesuch wird eine Investitionskostenpauschale von 0,80 EUR erhoben.